Testamentsvollstreckung
Bei der Gestaltung eines Testaments ergibt sich oftmals die Frage, wie es dann später umgesetzt werden soll. Manchmal erwartet man Probleme aus dem Kreis der Berechtigten, manchmal erwartet man auch ganz einfach technische Probleme durch komplizierte oder unübersichtliche Vermögensstrukturen. Hier kann es sinnvoll sein, eine
Testamentsvollstreckung
einzurichten. Die Testamentsvollstreckung kann nur von denjenigen eingerichtet werden, der das Testament errichtet. Die Testamentsvollstreckung bindet den so bezeichneten Testamentsvollstrecker an den letzten Willen der Verstorbenen, der unter Überwachung des Amtsgerichtes dessen letzten Willen genau umzusetzen hat.
Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen eine Testamentsvollstreckung sinnvoll ist:
• Unternehmervermögen
• Immobilienvermögen
• Inhaber komplexer Vermögenswerte
• Absicherung schutzbedürftiger Angehöriger
• Vermeidung von Familienstreitigkeiten
• Berücksichtigung von Lebensgemeinschaften mit nicht ehelichen Kindern
• Patchwork-Familien
• Versorgung von behinderten Personen
• Errichtung von Stiftungen
• Auslandsvermögen
Durch die Testamentsvollstreckung kann sichergestellt werden, dass der letzte Wille der Verstorbenen umgesetzt wird und so jeder Erbe den Teil erhält, der ihm zugedacht hat.
Diese Aufgaben führen wir durch, wir beraten Sie gern zu der Frage, ob eine Testamentsvollstreckung überhaupt sinnvoll ist und wie man ein Vermögensübergang strukturieren kann. Damit der mit der Testamentserrichtung letztendlich zu beauftragende Rechtsanwalt oder Notar seiner Aufgabe nachkommen kann, helfen wir auch gern dabei, die Vermögensstruktur festzustellen und eine Bewertung und Berechnung der erbschaftsteuerlichen oder schenkungsteuerlichen Konsequenzen vorzunehmen.
Wir sind ein Team aus Fachleuten auf diesem Gebiet, durch fachbezogene Fortbildungen wurden wir durch einen Fachverband zertifiziert.
Dipl.-Kfm. Holger Jürgensen* (zertifizierter Testamentsvollstrecker/DVEV e.V.)
Dipl.-Jur. Dorothée von Werder** (zertifizierte Testamentsvollstreckerin/DVEV e.V.)
* Steuerberater/vereidigter Buchprüfer/Fachberater für Internationales Steuerrecht
** Master of International Taxation (M.I.Tax)