Erbschaftsteuer-Vorsorge

Jürgensen Steuerberatungsgesellschaft mbH Hamburg

Die Vorsorge für die „Wechselfälle des Lebens“ nimmt heute einen großen Raum ein. So wird in Zeitschriften und Fachpublikationen immer wieder das Thema der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung angesprochen, auch die damit beruflich stark befassten Rechtsanwälte und Notare weisen immer wieder auf die Möglichkeiten hin, hier eine Vorsorge für die Notfälle zu treffen.

Das gilt auch für die Beschäftigung mit dem Thema Erbschaft- und Schenkungsteuer. Es ist nachvollziehbar, dass jeder ab einem bestimmten Zeitpunkt Vorsorge für den Fall treffen möchte, dass sein/ihr Vermögen auf die nächste Generation oder andere Personen zu übertragen ist. In vielen Fällen fehlt es an den notwendigen Verfügungen, es gibt vielfach kein Testament.

Bei der Einrichtung eines Testaments stellt sich oft wiederum die Frage, ob nicht im Vorweg durch die Vornahme von Schenkungen die Steuerlast gemindert werden kann. Diese Fragen sind komplex und bedürfen einer fachlichen Unterstützung.

Hier können wir Ihnen anbieten, diesen Prozess zu begleiten, um Lösungen zu finden, die Ihren Wünschen entsprechen und zugleich vernünftig sind. Das gilt im verstärkten Maße dann, wenn zum Vermögenskreis auch ein oder mehrere Unternehmen gehören. Auch die Fragen der Grundstücksbewertung oder auch das Auftreten unerwarteter oder internationaler Erbschaften kann viele Fragen aufwerfen. Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, sich vielleicht nicht zu früh, doch auf jeden Fall rechtzeitig mit diesem Thema zu beschäftigen, um negative Folgen für das eigene Vermögen zu vermeiden.

Nach oben scrollen