Internationales Steuerrecht
Die Welt ist in den letzten Jahren immer mehr zusammengewachsen, insbesondere in Europa. Die Auslandsaktivitäten betreffen viele einzelne Menschen und vor allem Unternehmen, auch kleinere und mittlere Betriebe. Daher muss jedes Unternehmen und jeder Einzelne heute damit rechnen, in irgendeiner Art und Weise in Geschäftsbeziehungen mit dem Ausland zu treten oder sogar treten zu müssen. Hieraus ergeben sich oft ungeahnte steuerliche Folgen, die man im Hinblick auf die eigenen steuerlichen Verhältnisse prüfen lassen sollte, um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben.
Das Gebiet Internationales Steuerrecht umfasst folgende Bereiche:
• Tätigkeit als Arbeitnehmer im Ausland
• Tätigkeit als ausländischer Arbeitnehmer in Inland
• Warenlieferungen in das Ausland bzw. aus dem Ausland
• Besonderheiten in der Umsatzbesteuerung der Europäischen Union
• Anlage von Vermögenswerten im Ausland
• Erwerb von Vermögenswerten im Ausland
• Wegzug aus Deutschland (innerhalb oder außerhalb der EU)
• Anträge an das Bundeszentralamt für Steuern über die Erstattung von Quellsteuern
• Sonderthema „vergessenes“ Auslandsvermögen oder bisher unbekanntes Vermögen
In all diesen Fällen ist festzuhalten, dass mit den Rechtsgebieten
• Nationales Steuerrecht
• Doppelbesteuerungsabkommen
• EU-Regelungen
doch eine Vielzahl von Vorschriften zum Tragen kommen, die vielleicht die Mitwirkung eines Steuerberaters sinnvoll machen.
Wir helfen Ihnen gern bei der Lösung dieser Fragen, sowohl für unsere eigenen Mandanten als auch projektbezogen als Unterstützung Ihres bisherigen steuerlichen Vertreters.
Wenden Sie sich bitte an:
Dipl.-Kfm. Holger Jürgensen* (Fachberater für Internationales Steuerrecht)
Dipl.-Jur. Dorothée von Werder** (M.I.Tax)
* Steuerberater/vereidigter Buchprüfer/Fachberater für Internationales Steuerrecht
** Master of International Taxation (M.I.Tax)